Nummerierung Fotokarten

1918 - Kriegsgefangenenlager - Abfahrt der Gefangenen in die Schweiz

••• KRIEGSGEFANGENENLAGER - Abfahrt der Gefangenen
••• um 1918 (gelaufen als Gefangenen Sendung nach Interlaken/Schweiz)
••• Kriegsgefangenen-Lager-Photografie No. 469

Im Februar 1916 kam es unter Moderation des Internationalen Roten Kreuz zwischen Deutschland und Frankreichzu einem Abkommen, kranke und verwundete Kriegsgefangene beider Mächte in der Schweiz unterzubringen bzw. zu hospitalisieren. Sie wurden zuerst in den Gefangenenlagern untersucht und später nochmals in den Austauschstationen in Konstanz und Lyon. An den Vorbereitungen waren nebst dem Roten Kreuz, der Gesellschaft der Ärzte und dem Verband der Bäder- und Kuranstalten auch Hotelbesitzer der Schweiz beteiligt. Da während des Krieges niemand Reiselust verspürte, standen viele Hotels leer und boten sich nun als Unterkunft für die Kriegsgefangenen an. Die Heimatstaaten der Hospitalisierten hatten sich dazu verpflichtet, entflohene Internierte der Schweiz zurückzuliefern, deshalb wurde auf Bewachung verzichtet. Jeder Internierte konnte sich am Ort der Unterbringung sowie einem festgesetzten Umkreis frei bewegen. Zum Verlassen dieses Gebietes oder zu Reisen in andere Orte musste Urlaub beantragt werden. Das Betreten von Privathäusern und das Annehmen von Einladungen war nur mit Genehmigung gestattet. Der Wirtshausbesuch war auf die Abendstunden beschränkt, ebenso die Abgabe alkoholischer Getränke in den Quartieren. Die Fotokarte zeigt also die Abfahrt der im Lager Güstrow ausgewählten Gefangenen in die Schweiz.

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