Belege der Postgeschichte

Umschlag einer französischen Gefangenensendung, 1914

Interessant an diesem Umschlag ist vor allem der noch fehlende F.a. Vermerk. Hintergrund für den  F.a. Vermerk war ein Erlass vom 11. November 1914. Danach durfte die Post der Kriegsgefangenen aus Sicherheitsgründen erst nach 10 Tagen weiter versandt werden. Um dies besser zu dokumentieren, wurde ab Januar 1915 zwingend der "F.a."-Vermerk auf den Postsendungen angebracht, in Güstrow als Bestandteil der Kontrollstempel. In anderen Lagern als separater Stempel oder sogar handschriftlich.